AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONVERSION PANCAKE

Stand 16.01.2020

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 CONVERSION PANCAKE (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die
Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer2 Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nach Erteilung des Auftrags   sind Änderungen der  Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat die Agentur bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

2.2 Die Agentur ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde hat die Agentur unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die
Erbringung der Leistungen durch die Agentur erforderlich sind. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte
Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch
zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

2.5 Wenn nicht anders vereinbart beinhalten alle Angebote eine Überarbeitungsschleife. Der Kunde hat nach Erhalt der erbrachten Leistung, 14 Tage Zeit das Feedback einmalig in gesammelter Form schriftlich abzugeben

3.Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Agentur ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

4.Spezielle Leistungen

4.1 Soweit die Leistungen von der Agentur die Anfertigung von Texten beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Kunden nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

4.2 Soweit die Leistungen von der Agentur Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet die Agentur lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele.

5.Honorar

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und werden laut der Kleinunternehmenregelung ohne
Umsatzsteuer ausgeschrieben.

5.2 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

5.3 Für den Fall, dass der Kunde von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von der Agentur ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt der Agentur trotzdem das vereinbarte Honorar. Die Agentur muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen4
lassen. Dasselbe gilt, wenn die Agentur aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden
wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

6.Zahlung, Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Rechnungen von der Agentur sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je
Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort
fällig stellen.

6.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6.5 Soweit die Agentur und der Kunde eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

7.Termine

7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

8.Vorzeitige Auflösung

8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

8.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig
gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

8.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche
Sicherheit leistet;

8.4 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.Vorzeitige Auflösung

8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

8.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig
gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

8.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche
Sicherheit leistet;

8.4 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

9.Kennzeichnung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen von der Agentur für den Kunden erstellten Leistungen auf die Agentur und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von der Agentur Daten wie Namen und Logo des Kunden, Projektbeschreibung, Projektabbildungen
und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu verwenden, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zustehen würde.

 10. Gewährleistung

10.1 Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Dem Kunden steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von der Agentur zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für
den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

 11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12. Anzuwendendes Recht

2.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UNKaufrechts.

12.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UNKaufrechts.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. Die Agentur ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von der Agentur und des Kunden berechtigt.